Wichtig - Vor dem Öffnen der Disketten-/CD-Verpackung bitte aufmerksam lesen

Software-Lizenzvertrag

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und Arkeo AS. Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Arkeo AS-Software durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden auch: "Lizenznehmer"), aufgeführt. Durch Öffnen nur einer der verschlossenen Diskettenpackung(en) oder auch durch Unterzeichnung des Update- oder Lizenzvertrages oder dem Einsatz der Software erklären Sie sich an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Daher lesen Sie bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Software ist vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette) aufgezeichnete Computerprogrammm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material; sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. Arkeo AS macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Arkeo AS garantiert nicht die Lauf­fähigkeit der Software und Funktionsfähigkeit begleitender Hardware auf jeden Computer, (a) Arkeo AS weist ausdrücklich daraufhin, daß vorliegende Software eine Übersetzungshilfe darstellt und keinen professionellen Übersetzer ersetzen kann und will. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß abgebildete Rohübersetzungen auf Werbeträgern und der Bedienungsanleitung mit unseren hausin­ternen - unverkäuflichen - Wörterbüchern erstellt wurden und es mit einem anderen Wörterbuch durchaus anders ausfallen kann. Die gelieferten Wörterbücher sind in jedem Fall als Basiswortschatz zu verstehen und müssen vor der Endübersetzung vom Anwender noch an seine Texte angepaßt werden. Die Qualität der maschinellen Vorübersetzung ist abhängig von der Anpassung der Wörterbücher durch den Endanwender, die Verantwortung dafür trägt der Anwender bzw. Kunde selbst. Die gelieferten Wörterbücher sind zwar schon mit vordefinierten Wortgruppen, Stich­punkten, Redewendungen, kleinen Sätzen, Satzfragmenten, Einzelworten usw. ausge­stattet, aber natürlich können wir nicht alle möglichen Begriffe aufnehmen, da ja jeder Anwender mit anderen Texten arbeitet. Naturgemäß kann nicht jedes Wort im Wörterbuch enthalten sein. Fehlende Begriffe stellen daher keinen Mangel dar. (b) Eine Rückgabe der Software aus diesem Grunde (§1a) ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 2. Umfang der Benutzung
Arkeo AS gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der Arkeo AS-Software auf einem einzelnen Computer, d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzungssystem, so gilt dieses Benutzungs­recht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in physischer Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Com­puter auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

§ 3. Besondere Beschränkung
Dem Lizenznehmer ist untersagt, (a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Arkeo AS das Software-Paket oder Teile davon an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen, (b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen oder im Netz zu nutzen, ausgenommen Sie besitzen einen Mehrfach-Lizenzvertrag, (c) ohne vorherige schriftliche Einverständnis von Arkeo AS die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, (d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen oder die Hardware zu manipulieren, (e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

§4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem physischen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbanden. Arkeo AS behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Soft­ware vor.

§5. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anferti­gen einer einzigen Sicherheitskopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberrechtsvermerk von Arkeo AS anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, das Software-Paket oder Teile davon ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

§ 6. Übertragung des Benutzungsrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kam nur mit vorheriger schriftlicher Einwil­ligung von Arkeo AS und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.


§ 7. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, das Original-Software-Paket inklusive aller dazugehörigen Teile wie alle Kopien des Software-Paketes einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.

§ 8. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
Arkeo AS macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die Arkeo AS aus einer Verlet­zung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

§ 9. Änderungen und Aktualisierungen
Arkeo AS ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Arkeo AS ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programmes solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die den Update- ­oder Lizenzvertrag nicht unterzeichnet an Arkeo AS zurückgesandt oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.

§ 10. Beschränkte Garantie
Gewährleistung und Haftung vom Arkeo AS
(a) Arkeo AS gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenzneh­mer, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette/CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind. (b) Die Arkeo AS garantiert ein mindestens 12 monatiges Funktionieren dieser Programmausrüstung, vorausgesetzt, daß sie nach den angegebenen Spezifikationen installiert und verwendet wird. Die Arkeo AS bürgt weder für Verluste noch Schäden, die durch falsche Benutzung der Programmausrüstung entstehen. Bitte nehmen Sie bei diesen Vertrag berührenden Fragen Kontakt mit Abitz Datentechnik auf. (c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziff. §10b nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgän­gigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche des Kunden - Die gesamte Haftung von Arkeo AS und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von Arkeo AS entweder (1) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (2) dem Ersatz der Software oder Hardware, die der Garantie von Arkeo AS nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an Arkeo AS zurückgegeben wird. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall des Software-Paketes auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurück­zuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt Arkeo AS nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie. Keine weitere Gewährleistung - Arkeo AS schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien und der begleitenden Hardware aus. (d) Aus den vorstehend unter §1 genannten Gründen übernimmt Arkeo AS keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Arkeo AS keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von §1 grundsätz­lich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat Arkeo AS, wenn die Herstellung von im Sinne von §1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Ausge­schlossen davon ist grundsätzlich §1a. (e) Arkeo AS haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Arkeo AS verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventu­eller von Arkeo AS zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Keine Haftung für Folgeschäden - Weder Arkeo AS noch die Lieferanten von Arkeo AS sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlos­sen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Ver­lust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieses Arkeo AS-Produktes oder Unfähigkeit, dieses Arkeo AS-Produkt zu verwenden, entste­hen, selbst wenn Arkeo AS von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von Arkeo AS auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für das Produkt bezahlt haben. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind, ist ausgeschlos­sen.

§11. Copyright
Word Office® ist eingetragenes Warenzeichen der ARKEO AS, N - 3965 Herre, Norwegen, Fax: +47 35 96 62 60. Word Translator ist Warenzeichen der Arkeo AS und Translation Experts Ltd.

ABITZ Datentechnik, Wipperstr. 12, D-12055 Berlin
DEUTSCHLAND

Bei Gutschriften und Rücknahmen, die ABITZ Datentechnik aus Kulanz durchführt, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% des Warenwertes in Abzug gebracht.