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§
1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger
(Diskette) aufgezeichnete Computerprogrammm, die Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material;
sie werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet. Arkeo AS
macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur
eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Arkeo AS garantiert
nicht die Lauffähigkeit der Software und Funktionsfähigkeit
begleitender Hardware auf jeden Computer, (a) Arkeo AS weist ausdrücklich
daraufhin, daß vorliegende Software eine Übersetzungshilfe darstellt und
keinen professionellen Übersetzer ersetzen kann und will. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, daß abgebildete Rohübersetzungen auf Werbeträgern
und der Bedienungsanleitung mit unseren hausinternen - unverkäuflichen
- Wörterbüchern erstellt wurden und es mit einem anderen Wörterbuch
durchaus anders ausfallen kann. Die gelieferten Wörterbücher sind in
jedem Fall als Basiswortschatz zu verstehen und müssen vor der Endübersetzung
vom Anwender noch an seine Texte angepaßt werden. Die Qualität der
maschinellen Vorübersetzung ist abhängig von der Anpassung der Wörterbücher
durch den Endanwender, die Verantwortung dafür trägt der Anwender bzw.
Kunde selbst. Die gelieferten Wörterbücher sind zwar schon mit
vordefinierten Wortgruppen, Stichpunkten, Redewendungen, kleinen Sätzen,
Satzfragmenten, Einzelworten
usw.
ausgestattet, aber natürlich können wir nicht
alle möglichen Begriffe aufnehmen, da ja jeder Anwender mit anderen
Texten arbeitet. Naturgemäß kann nicht jedes Wort im Wörterbuch
enthalten sein. Fehlende Begriffe stellen daher keinen Mangel dar. (b)
Eine Rückgabe der Software aus diesem Grunde (§1a) ist daher grundsätzlich
ausgeschlossen.
§
2. Umfang der Benutzung
Arkeo AS gewährt Ihnen für
die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die
beiliegende Kopie der Arkeo AS-Software auf einem einzelnen Computer, d.h.
mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu
benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzungssystem, so gilt
dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als
Lizenznehmer dürfen Sie Software in physischer Form (d.h. auf einem
Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen
Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf
immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende
Nutzung ist nicht zulässig.
§
3. Besondere Beschränkung
Dem Lizenznehmer ist
untersagt, (a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Arkeo AS das
Software-Paket oder Teile davon an einen Dritten zu übergeben oder einem
Dritten sonstwie zugänglich zu machen, (b) die Software von einem
Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen
anderen Computer zu übertragen oder im Netz zu nutzen, ausgenommen Sie
besitzen einen Mehrfach-Lizenzvertrag, (c) ohne vorherige schriftliche
Einverständnis von Arkeo AS die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln,
zu entkompilieren oder zu entassemblieren, (d) von der Software
abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen
oder die Hardware zu manipulieren, (e) es zu übersetzen oder abzuändern
oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
§4.
Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb
des Produktes nur Eigentum an dem physischen Datenträger, auf dem die
Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst
ist damit nicht verbanden. Arkeo AS behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor.
§5.
Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige
Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software
nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen
einer einzigen Sicherheitskopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind
verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberrechtsvermerk von Arkeo
AS anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener
Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen
nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, das Software-Paket
oder Teile davon ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter
Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer
Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
§
6. Übertragung des Benutzungsrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kam nur mit
vorheriger schriftlicher Einwilligung von Arkeo AS und nur unter den
Bedingungen dieses Vertrages an Dritten übertragen werden. Verschenken,
Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
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§
7. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht
des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung,
wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des
Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, das Original-Software-Paket inklusive
aller dazugehörigen Teile wie alle Kopien des Software-Paketes einschließlich
etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.
§
8. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
Arkeo AS macht darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die Arkeo AS aus einer Verletzung
dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
§
9. Änderungen und Aktualisierungen
Arkeo AS ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem
Ermessen zu erstellen. Arkeo AS ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen
des Programmes solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die den
Update- oder Lizenzvertrag nicht unterzeichnet an Arkeo AS zurückgesandt
oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
§
10. Beschränkte Garantie
Gewährleistung und Haftung vom Arkeo AS
(a) Arkeo AS gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer,
daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette/CD-ROM), auf
dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen
ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler
Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind. (b) Die Arkeo AS
garantiert ein mindestens 12 monatiges Funktionieren dieser Programmausrüstung,
vorausgesetzt, daß sie nach den angegebenen Spezifikationen installiert
und verwendet wird. Die Arkeo AS bürgt weder für Verluste noch Schäden,
die durch falsche Benutzung der Programmausrüstung entstehen. Bitte
nehmen Sie bei diesen Vertrag berührenden Fragen Kontakt mit Abitz
Datentechnik auf. (c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziff. §10b nicht
innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann
der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Ansprüche des Kunden - Die gesamte Haftung von
Arkeo AS und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von Arkeo AS
entweder (1) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (2) dem
Ersatz der Software oder Hardware, die der Garantie von Arkeo AS nicht genügt
und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an Arkeo AS zurückgegeben
wird. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall des Software-Paketes auf
einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen
ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt Arkeo AS nur für den Rest der
ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie. Keine weitere Gewährleistung
- Arkeo AS schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der
Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien und
der begleitenden Hardware aus. (d) Aus den vorstehend unter §1 genannten
Gründen übernimmt Arkeo AS keine Haftung für die Fehlerfreiheit der
Software. Insbesondere übernimmt Arkeo AS keine Gewähr dafür, daß die
Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit
anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die
Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der
Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt
der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende
schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von §1 grundsätzlich
brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu
machen. Das gleiche Recht hat Arkeo AS, wenn die Herstellung von im Sinne
von §1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
Ausgeschlossen davon ist grundsätzlich §1a. (e) Arkeo AS haftet nicht
für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens Arkeo AS verursacht worden ist. Gegenüber
Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung wegen eventueller von Arkeo AS zugesicherten Eigenschaften
bleibt unberührt. Keine Haftung für Folgeschäden - Weder Arkeo AS noch
die Lieferanten von Arkeo AS sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt
eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von
Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die
aufgrund der Benutzung dieses Arkeo AS-Produktes oder Unfähigkeit, dieses
Arkeo AS-Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn Arkeo AS von der Möglichkeit
eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die
Haftung von Arkeo AS auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für
das Produkt bezahlt haben. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden, die
nicht von der Zusicherung umfaßt sind, ist ausgeschlossen.
§11. Copyright
Word Office® ist eingetragenes Warenzeichen der ARKEO AS, N - 3965 Herre,
Norwegen, Fax: +47 35 96 62 60. Word Translator ist
Warenzeichen der Arkeo AS und Translation Experts Ltd.
ABITZ Datentechnik,
Wipperstr. 12, D-12055 Berlin
DEUTSCHLAND
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